Gesetzesdekret Nr. 24/2023 – Whistleblowing
Mobil Plastic hat das Gesetzesdekret Nr. 24/2023 umgesetzt und erfüllt die sogenannte „Whistleblowing“-Regelung, die darauf abzielt, einen sicheren Meldekanal einzurichten, um Personen zu schützen, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union melden möchten.
Der Schutz der hinweisgebenden Person wird durch die Gewährleistung der Anonymität sowie durch den Schutz vor jeglicher Form von Repressalien sichergestellt.
Die Schutzmaßnahmen finden keine Anwendung, wenn eine straf- oder zivilrechtliche Verantwortung der hinweisgebenden Person wegen Verleumdung oder falscher Verdächtigung festgestellt wird.
Nachfolgend der Link zur Plattform für die Übermittlung von Meldungen:

